Mietbedingungen

Mietgegenstand

Der Vermieter stellt dem Kunden als Mieter eine Maschine, welche am Mietlieferschein beschrieben ist, zur Verfügung. Die dem Mieter gegen ein Entgelt zur Verfügung gestellte Maschine bleibt in unserem Eigentum. Eine Weitervermietung durch den Mieter ist ausdrücklich untersagt. Einsätze im Schichtbetrieb, auf Wasserbaustellen oder unter Tage müssen gesondert vereinbart werden.

Mietpreis

Der Mietpreis enthält die Abgeltung für die Abnutzung, die Abschreibung, die Finanzierung sowie für sonstige mit der Vermietung von Maschinen verbundene Kosten. Die Höhe des Mietsatzes ist der jeweils gültigen Mietpreisliste zu entnehmen.
Die Mietsätze enthalten keine MwSt. und gelten für einen maximalen Betrieb von 8 Stunden pro Arbeitstag bzw. von 40 Stunden pro Arbeitswoche oder 180 Stunden pro Monat. Der Mietpreis ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn die erlaubte Einsatzzeit nicht vollständig ausgenützt wird.

Nebenkosten

Eventuell anfallende Mietvertragsgebühren, allfällige sonstige Steuern und Abgaben, Kosten für Ver- und Entladung, Transportkosten für die Hin- und Rücklieferung, Betriebsstoffe, Personalkosten für eine etwaige Einschulung oder den Betrieb des jeweiligen Mietgerätes, Wartungs-, Service- und Instandhaltungskosten, Versicherungskosten sowie sonstige Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters. Kosten für Verschleißwerkzeuge sind in der Mietpreisliste gesondert ausgewiesen.


Vertragsdauer

Die Mietdauer gilt für den Zeitraum als vereinbart, für den die Maschine dem Vermieter nicht zur Verfügung steht. Also mindestens ab dem Tag der Abholung und bis zu dem Tag der Rückgabe der betriebsbereiten Maschine am Standort des Vermieters. Sowie auch für jene Zeit in der aufgrund einer Reparatur, die durch den Mieter verursacht wurde, die Maschine dem Vermieter nicht zur Verfügung steht.


Gefahren und Risiken

Der Mieter trägt ab Abholung bzw. Übergabe der Maschine an den Frachtführer sämtliche mit dem Mietgegenstand verbundenen Gefahren und Risiken. Erst mit der Rückgabe der Maschine gehen diese wieder auf den Vermieter über. Der Mieter haftet für alle Beschädigungen, für die Einhaltung der Serviceintervalle sowie für die Überprüfung nach §11 AMVO. Für Folgeschäden, welche aus dem Einsatz der Maschine während der Vermietung resultieren sowie für Verlust oder Diebstahl haftet ausschließlich der Mieter.


Versicherung

Eine Versicherung gegen Diebstahl, Brand, Blitzschlag oder Katastrophen wie z.B. Hochwasser oder Felssturz, etc. sowie gegen Beschädigung während des Transportes kann vom Mieter abgeschlossen werden.
Der Diebstahl von Geräten mit einem Gewicht von weniger als 250 kg gilt nur auf umzäunten Grundstücken bzw. in geschlossenen Gebäuden als versichert!
Der Selbstbehalt je nach Schadensfall beträgt 10% der tatsächlichen Reparaturkosten, jedoch mindestens:
Nicht enthalten sind Schäden bei Einsätzen unter Tage, bei Einsätzen auf Wasserbaustellen, Reifen, Gummiketten, Betriebsmittel, Schmiermittel, Werkzeuge etc.
WICHTIG: Der Schadensfall muss am Tag des Vorfalles per Fax gemeldet werden. Meldungen über Vorfälle, die länger als 3 Arbeitstage zurückliegen, werden ohne Gewähr auf positive Erledigung entgegengenommen.


Mietvertrag

Rechtsverbindlich für die Anmietung von Maschinen der Baumaschinen Mietservice GmbH sind die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ welche auf unserer Homepage ersichtlich sind. Der für eine bestimmte Mietzeit abgeschlossene Mietvertrag ist für beide Vertragspartner unkündbar. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen trotz Mahnung mittels eingeschriebenen Briefs binnen 14 Tagen nicht nachkommt. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8% p.a. über dem geltenden Basiszinssatz zu berechnen. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters sofort abzuholen und der Mieter ist verpflichtet, Schadenersatz mindestens in der Höhe der entgangenen Mieten zu leisten.


Kauf von Mietgeräten

Grundsätzlich können Sie Mietgeräte auch käuflich erwerben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren zuständigen Kundenbetreuer.